Wegen der bayernweit gestiegenen Infektionszahlen und der Ausweisung zahlreicher Risikogebiete (Landkreise und kreisfreie Städte mit einem Inzidenzwert >50) beobachtet das Präsidium des BTTV die Situation schon längerer Zeit sehr aufmerksam. Zudem erreichen die Geschäftsstelle und die Verantwortlichen vermehrt Fragen danach, wie unter den aktuellen Bedingungen ein Spielbetrieb weiterlaufen kann.
Das Präsidium des Verbands als Entscheidungsgremium nimmt das Infektionsgeschehen und die Sorgen von Spielern und Vereinen sehr ernst. Dies in
Übereinstimmung mit der bayerischen Staatsregierung, die immer einen sehr stringenten Kurs in der Pandemie eingeschlagen hat.
Aber trotz der gestiegenen Zahlen, trotz zahlreicher Risikogebiete möchte die Staatsregierung die Bereiche Schule, Kultur und Sport möglichst
wenig einschränken.
Grund hierfür ist, dass im Sport mit den entsprechenden funktionierenden Hygienekonzepten kaum Ansteckungen zu vermelden
sind.
Deshalb sieht auch die Novellierung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (derzeit ist die 7. Fassung bis 8. November in Kraft) keine
grundsätzlichen Änderungen für den Sport vor. Einziger neuer Umstand ist, dass bei einer Inzidenz von mehr als 35 alle Personen, die nicht aktiv im Sportgeschehen teilnehmen (Zuschauer,
Ersatzspieler, Schiedsrichter, ...), auch bei fest zugeordneten Sitzplätzen dauerhaft eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen (§ 24 Nr. 3 der 7.BayIfSMV) und dass es in Risikogebieten (d.h.
bei noch größeren Inzidenzwerten) Beschränkungen für Zuschauer gibt.
Der BTTV muss bei seiner Entscheidung über eine Fortsetzung des Spielbetriebs sowohl die Sorgen der Menschen und den Schutz der TT-Spielerinnen und -spieler als auch das staatlicherseits mögliche und von vielen Aktiven gewünschte organisierte Sportangebot berücksichtigen.
Unter Abwägung aller Umstände hat das Präsidium beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt bis zunächst einschließlich 1. November den
Spielbetrieb im BTTV fortzusetzen!
Damit handelt der Verband im Einklang mit den meisten übrigen TT-Landesverbänden und dem DTTB (s. Newsmeldung), die sich auf einer
Videokonferenz beraten haben.
Nichtsdestoweniger steht es jedem Aktiven und jeder Mannschaft frei, nicht am Wettspielbetrieb teilzunehmen - entsprechende negative finanzielle Folgen sind durch die Aussetzung von Ordnungsgebühren ausgeschlossen. Die Aussetzung der Sanktionierung von Minderantreten oder Nichtantreten ist schon seit Beginn der Spielzeit Beschlusslage.
Weil sich die Lage täglich ändern kann, unterliegt auch die heute verkündete Entscheidung und die eventuelle weitere Fortsetzung der Saison einer ständigen Beratung.
Bleiben Sie gesund und unserer Sportart verbunden!